Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Psychotherapie

Sie überlegen, eine Psychotherapie zu beginnen, oder haben Fragen zu Ablauf, Rahmenbedingungen und Kosten? Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um meine Praxis in 1040 Wien.

1. Erstgespräch & Ablauf

Ein Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Wir besprechen Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen sowie die Rahmenbedingungen einer Zusammenarbeit. Gleichzeitig bekommen Sie ein Gefühl dafür, ob Sie sich in meiner Praxis gut aufgehoben fühlen. Sie können einen Termin ganz einfach telefonisch, per SMS oder E-Mail vereinbaren.

Eine Einzeltherapiestunde dauert 50 Minuten. Für einen kontinuierlichen therapeutischen Prozess finden die Sitzungen ein bis zwei Mal wöchentlich zu einem fix vereinbarten Termin statt. Die Gesamtdauer der Psychotherapie richtet sich nach Ihren individuellen Anliegen.

2. Kosten, Honorar & Kassenersatz

Da ich mich im letzten Abschnitt der Ausbildung befinde, biete ich Psychotherapie zu einem vergünstigten Tarif an. Das Honorar für eine Sitzung beträgt 80 EUR. Die Kosten für ein Erstgespräch belaufen sich auf 60 EUR. Das Erstgespräch ist bar vor Ort zu bezahlen. Ich biete auch eine begrenzte Anzahl an Sozialtarifen an.

Da ich in Ausbildung unter Lehrsupervision arbeite, kann ich nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Dafür profitieren Sie von kurzen Wartezeiten und einem deutlich reduzierten Honorar. 

Hinweis: Manche privaten Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten dennoch – bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.

Wenn ein Termin vereinbart wurde, ist dieser für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen rechtzeitig abzusagen. Absagen bis zu 48 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei möglich. Danach oder bei Nichterscheinen ist das Ausfallhonorar in der Höhe des vollen Stundensatzes zu bezahlen.

Unter gewissen Umständen können die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Dies hängt von der Höhe der außergewöhnlichen Belastungen im Verhältnis zum Einkommen ab. 

3. Methode & Vertraulichkeit

Diese Bezeichnung bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt der gesetzlich geregelten psychotherapeutischen Ausbildung befinde und zur eigenständigen Ausübung von Psychotherapie berechtigt bin. Meine Arbeit begleiten erfahrene Lehrsupervisor:innen.

Gemäß Psychotherapiegesetz unterliege ich einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, die Grundvoraussetzung für ein offenes Gespräch ist. Alle Inhalte, die Sie in den Sitzungen ansprechen, sowie die Tatsache, dass Sie eine Therapie in Anspruch nehmen, bleiben streng vertraulich. 

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